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Notwehrrecht

Hier mal etwas "trockeneres" als Info für alle!!! Macht euch die Mühe, nehmt euch die Zeit und lest es durch...

Die Fähigkeit, sich mittels Kampfsporttechniken besser als andere gegen Angriffe schützen zu können,
verlangt ein geschärftes Bewußtsein über die möglichen Folgen der Verteidigungshandlungen.
Das bedeutet auch, Bescheid zu wissen über die juristische Seite der Selbstverteidigung,
denn grundsätzlich stellt jede Anwendung einer Kampfsporttechnik, j
eder Griff und jeder Schlag eine Körperverletzung dar!


Während man beim sportlichen Wettkampf davon ausgehen kann,
daß die Mitkämpfenden zu möglichen Körperverletzungen,
solange sie nicht unter vorsätzlicher schwerer Mißachtung der sportlichen Regeln erfolgen,
ihre Einwilligung erteilt haben und damit Körperverletzungen ihre Rechtswidrigkeit nehmen,
verhält es sich außerhalb des Sports anders.

Hier ist grundsätzlich jede Anwendung einer Kampfsporttechnik eine strafbare Körperverletzung,
die jedoch dann nicht strafbar ist,
wenn der Angegriffene ein Notwehrrecht für sich reklamieren kann.

Das Recht zur Notwehr ist in §32StGB definiert:

1. "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig."

2. "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist,
um einen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."